Nutzungsbedingungen
1 Geltungsbereich und Allgemeine Hinweise
Abweichende Bedingungen erkennt WORK5 nicht an, wenn diesen nicht ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt wurde.
2 Leistungsbeschreibung
Das von WORK5 betriebene Portal „WORK5“ ist ein Marktplatz, auf dem Mitgliedsunternehmen als registrierte Dienstleister und dienstleistungssuchende Kunden, die jeweils ein Mitgliedskonto angemeldet haben, die Gelegenheit zum Abschluss von Dienstleistungsverträgen gegeben wird, sofern diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und diese AGB verstoßen. WORK5 wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Kunden und den registrierten Dienstleistern geschlossenen Dienstleistungsverträge.
WORK5 sichert die permanente Verfügbarkeit des Portals, ohne jedoch für unvorhersehbare Unterbrechungen und für die aus den für notwendige Wartungsabschaltungen möglicherweise resultierenden Schäden zu haften.
3 Mitgliedschaft, Begriffsdefinition
Der Begriff „Mitglieder“ bezeichnet sowohl die dienstleistungssuchenden Kunden als auch die registrierten Dienstleister.
Die Anmeldung als Mitglied ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht als Mitglied anmelden.
Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
Die von WORK5 abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei der Adressabfrage ist die Angabe eines Postfaches unzulässig; bei der Telefonnummernabfrage ist die Angabe einer Mehrwertdienstenummer unzulässig.
Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
Juristische Personen, welche sich nicht ausschließlich zum Zweck der Vergabe von Aufträgen als Mitglied anmelden, sind verpflichtet, ihre gewerbliche Tätigkeit gegenüber WORK5 anhand eines behördlichen Dokumentes (z.B. Gewerbeanmeldung oder Zuteilung einer Steuernummer) innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung nachzuweisen.
Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu korrigieren bzw. korrigieren zu lassen.
Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten. WORK5 wird ein Mitglied niemals nach dem Passwort fragen.
Mitglieder sind verpflichtet, WORK5 unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto missbraucht wurde. Sie haften grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos
vorgenommen werden, solange und soweit Sie diese zu vertreten haben.
4 Vermittlung von Dienstleistungen
4.1 Allgemeine Vorgaben
Bei den in Aufträgen und Angeboten genannten Geldbeträgen handelt es sich grundsätzlich um Bruttobeträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch, wenn der dienstleistungssuchende Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Die Auftragsbeschreibungen, die Angebotsbeschreibungen sowie die Kommentare und Ergänzungen zu den Aufträgen (z.B. im Auftragsforum) dürfen grundsätzlich keinerlei Kontaktdaten oder externe Links enthalten. Unzulässig ist auch die Werbung für ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung.
WORK5 weist auf die gesetzlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit hin. Die Nutzung des Portals „WORK5“ unter Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen ist untersagt.
Ferner weist WORK5 auf die rechtlichen Vorgaben bei der Vermittlung reglementierter, in der Höhe der Vergütung nicht frei verhandelbarer Dienstleistungen (z.B. Steuer- und Rechtsberatung oder Leistungen von Architekten und Ingenieuren) hin. Die Mitglieder sind zur Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Regelungen verpflichtet.
WORK5 ist berechtigt, Aufträge und Angebote zu entfernen, wenn ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder diese AGB festgestellt wird.
4.2 Der Auftrag
Ein Kunde sucht einen Dienstleister durch die Beschreibung der gewünschten Dienstleistung in Form eines Auftrages. Für die Auftragseinstellung ist eine kostenlose Mitgliedschaft erforderlich. Ein Auftrag wird für eine bestimmte Einstelldauer auf dem Portal „WORK5“ veröffentlicht.
4.3 Das Angebot
Die Abgabe von Angeboten für einen Auftrag ist nur registrierten Dienstleistern möglich, welche nach Maßgabe ihrer Verträge mit WORK5 Anspruch auf diesen Service haben und ihre gewerbliche Tätigkeit anhand eines behördlichen Dokumentes nachgewiesen haben.
Im Angebot ist der Betrag anzugeben, der dem dienstleistungssuchenden Kunden für den gesamten eingestellten Auftrag tatsächlich in Rechnung gestellt werden wird. Eine Stückelung des Angebotsbetrages, z.B. in Preise pro Quadratmeter, Preise pro Stunde oder eine andere Zerlegung des Auftragsvolumens in kleine Einzeleinheiten, mit dem Ziel, die Gebühren für diesen Service zu umgehen, ist untersagt und kann als Betrug strafbar sein.
Angebote auf laufende Aufträge dürfen ausschließlich über die Funktion „Angebot abgeben“ des Portals „WORK5“ abgegeben werden. Falls Angebote in anderer Form (z.B. per Mail, im Auftragsforum oder außerhalb des Portals) abgegeben werden, muss der dienstleistungssuchende Kunde den Dienstleister auffordern, das Angebot über die Funktion „Angebot abgeben“ abzugeben.
Abgegebene Angebote sind bis vier Wochen nach Ende der Einstelldauer des Auftrages für den Dienstleister bindend. Durch die Vergabe des Auftrages durch den dienstleistungssuchenden Kunden kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen dem
Kunden und dem Dienstleister zustande.
4.4 Die Vergabe
Während der Einstelldauer eines Auftrages, darf dieser nicht außerhalb des Portals „WORK5“ vergeben werden. Soll der Auftrag außerhalb des Portals „WORK5“ vergeben werden, so ist er vorher aus diesem zu entfernen.
Wenn ein Vertragsabschluss über einen im Portal „WORK5“ eingestellten Auftrag zwischen dem Auftrageinsteller und einem Dienstleister, welcher ein Angebot für diesen Auftrag abgegeben hat, zustande kommt, muss der Auftrag über die Funktion „Auftrag vergeben“ vergeben werden.
Nachdem ein Auftrag vergeben wurde, sind die Vertragspartner verpflichtet, miteinander in Kontakt zu treten. Durch die Vergabe kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande.
4.5 Automatische Vergabe
Durch die Einstellung eines Auftrages erklärt der einstellende Kunde, dass er den Auftrag nach Ende der Laufzeit an denjenigen Dienstleister vergeben möchte, der das niedrigste Angebot abgegeben hat, sofern dieses nicht über dem Startpreis liegt oder, wenn bei fehlendem Startpreis mindestens drei Angebote abgegeben wurden.
Falls die automatische Vergabe eintritt, ist der Auftrageinsteller verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Laufzeitende des Auftrages das niedrigste Angebot zu prüfen. Falls er mit der Vergabe einverstanden ist, muss er keine weiteren Schritte durchführen. Der Auftrag gilt dann nach 14 Tagen endgültig als vergeben, wodurch ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande kommt.
Falls der Kunde mit der automatischen Vergabe nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Laufzeitende des Auftrages von der automatischen Vergabe zurücktreten und ein anderes Angebot auswählen oder den Auftrag nicht vergeben.
In diesem Fall räumt der Dienstleister, welcher den automatischen Zuschlag erhalten hatte, dem Auftrageinsteller ein Widerrufs- und Rücktrittsrecht ein und verzichtet ihm gegenüber auf möglicherweise bestehende Aufwendungs- oder Schadenersatzansprüche.
4.6 Löschung von Aufträgen und Angeboten
Ein beim Portal „WORK5“ eingestellter Auftrag darf vom Auftrageinsteller jederzeit gelöscht werden. Sofern der Auftrag noch nicht beendet ist, wird er bei der Löschung beendet und falls Angebote vorlagen wird er als „Nicht vergeben“ behandelt. Ein durch die Vergabe bereits zustande gekommener Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bleibt von der Löschung unberührt.
Ein auf einen eingestellten Auftrag abgegebenes Angebot darf während der Laufzeit des Auftrages zurückgezogen (gelöscht) werden. Es wird gegenüber dem Auftrageinsteller so behandelt, als wäre es nie abgegeben worden.
Mitglieder, welche einen Auftrag beim Portal „WORK5“ einstellen oder ein Angebot auf einen solchen Auftrag abgeben erklären, dass Sie den jeweils anderen an dem Vorgang beteiligten Mitgliedern hinsichtlich des Auftrages bzw. des Angebotes
im Rahmen der Regelungen dieser AGB ein Widerrufs- und Rücktrittsrecht einräumen. Des Weiteren verzichten Sie auf möglicherweise bestehende Aufwendungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber den anderen an dem Vorgang beteiligten
Mitgliedern.
4.7 Bewertungen
Nach der Vergabe eines Auftrages können sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer gegenseitig über das „WORK5“-Bewertungssystem bewerten. Dies dient der Erstellung von Profilen der Mitglieder, aus denen sich Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit ableiten lassen.
Es ist nicht erlaubt, unsachgemäße oder beleidigende Bewertungskommentare abzugeben. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen und sachlich formuliert sein.
5 Onlineverzeichnis der Dienstleister, Informationsdienste
Einen Anspruch auf die Eintragung in das Onlineverzeichnis der Dienstleister haben nur registrierte Dienstleister nach Maßgabe ihrer Verträge.
Eingetragene Dienstleister sind dafür verantwortlich, dass ihr Eintrag nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die guten Sitten oder diese AGB verstößt.
Die Informationsdienste von WORK5 wie die Benachrichtigung per SMS stehen nur registrierten Dienstleistern nach Maßgabe ihrer Verträge zur Verfügung.
6 Gebühren - Fälligkeit, Verzug, Zinsen, Mahngebühren
Es fallen derzeit keinerlei Gebühren an.
7. Vertragslaufzeit, Sperrung und Kündigung
Derzeit keinerlei Einschränkungen.
8. Datenschutzhinweise, Datenschutzerklärung
WORK5 erhebt und speichert personenbezogene Daten, die für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Nutzungsverhältnisses notwendig sind. Soweit für einen Vertragsabschluss notwendig, wird WORK5 den Namen, die Anschrift und die E-Mail-Adresse eines Mitglieds an weitere Mitglieder übermitteln.
WORK5 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten unter anderem mit Hilfe von Cookies. Die Cookies dienen dabei z.B. der persönlichen Begrüßung auf dem Portal.
WORK5 kann personenbezogene Daten für WORK5-Marketing-Maßnahmen wie z.B. zur Versendung von E-Mails mit allgemeinen Informationen oder werbendem Charakter (Newsletter) verarbeiten und nutzen. Ein einfacher Widerruf per E-Mail, auf den in jedem Newsletter hingewiesen wird, genügt zur Abbestellung dieser zusätzlichen Dienstleistung.
WORK5 verpflichtet sich, im Rahmen des jeweiligen technischen Standards die Privatsphäre der Mitglieder zu schützen und den Datenschutz in dem gesetzlich geforderten Umfang zu gewährleisten. Dafür verfügt WORK5 über entsprechende physische und verwaltungstechnische Verfahren zum Schutz und zur Sicherung der erfassten Daten.
Diese Datenschutzerklärung gilt für alle von WORK5 betriebenen Websites. WORK5-Websites können zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit sowie zur Erweiterung der Informationsmöglichkeiten Links zu Websites von Drittanbietern enthalten. Durch Benutzung dieser Links wird die Website von WORK5 verlassen, wodurch der durch diese Datenschutzerklärung geschützte Bereich verlassen wird.
WORK5 wird personenbezogene Daten nicht an Dritte verkaufen oder vermieten. WORK5 verwendet personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zweck, der bei der Datenerfassung angegeben wurde.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn ein Mitglied seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn die
Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand für Kaufleute
Für die gesamte Rechtsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Mitglieder, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und diesen AGB ergebenden Streitigkeiten.
10. Änderung der AGB
WORK5 behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Mitglied der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. WORK5 wird die Mitglieder in der E-Mail, die die geänderten Bestimmungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
11. Löschung von Profilen und Aufträgen
WORK5 behält sich vor, Nutzerprofile, Branchenbucheinträge oder Aufträge ohne Nennung von Gründen vollständig zu löschen, sofern es nach Einschätzung von WORK5 Einträge sind, die gegen geltendes Recht oder Gesetze verstoßen, irrelevante Einträge wie SPAM enthalten oder in irgendwelcher Art und Weise nicht in das Konzept des Portals passen. Präventiv gelöscht wird auch, wenn sich Streitigkeiten zwischen Mitgliedern auftun