Krankmeldung im Handwerk: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber 2025

Was müssen Arbeitgeber bei Krankmeldungen beachten? Erfahren Sie, wann Sie Atteste anzweifeln dürfen, welche Rechte Sie haben und wie der MDK helfen kann.

3 Min. Lesezeit
Redaktion |

Muss ich als Arbeitgeber jeder Krankmeldung glauben?

Ja, grundsätzlich müssen Sie als Arbeitgeber einer ärztlichen Krankmeldung Glauben schenken. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein offizielles medizinisches Dokument und gilt als Nachweis der Erkrankung Ihres Mitarbeiters.

Wann darf ich eine Krankmeldung anzweifeln?

Sie dürfen Zweifel an einer Krankmeldung haben, wenn:

  • Der Mitarbeiter auffällig häufig kurzfristig ausfällt
  • Ein Muster bei den Fehlzeiten erkennbar ist (z.B. regelmäßig montags oder freitags)
  • Die Krankmeldung verdächtig zeitlich mit Urlaubsablehnungen zusammenfällt
  • Konkrete Hinweise auf Missbrauch vorliegen

Was kann ich als Arbeitgeber bei Zweifeln tun?

Bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. MDK-Überprüfung anfordern Sie können beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Überprüfung des Attests beantragen. Der MDK prüft dann die medizinische Begründung der Arbeitsunfähigkeit.

2. Mitarbeitergespräch führen Suchen Sie das direkte Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter. Oft lassen sich Missverständnisse oder Probleme im persönlichen Austausch klären.

3. Dokumentation führen Halten Sie Fehlzeiten systematisch fest. Eine lückenlose Dokumentation hilft bei der Beurteilung von Mustern und ist wichtig für eventuelle arbeitsrechtliche Schritte.

Welche Rechte hat mein Mitarbeiter bei Krankmeldung?

Ihr Mitarbeiter hat folgende Rechte:

  • Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen bei derselben Erkrankung
  • Schutz vor Kündigung während der Krankheitszeit (mit Einschränkungen)
  • Recht auf Privatsphäre bezüglich der konkreten Diagnose
  • Keine Pflicht zur Offenlegung der genauen Krankheitsursache

Wie gehe ich mit häufigen Kurzerkrankungen um?

Bei gehäuften Kurzerkrankungen sollten Sie:

  1. Frühzeitig das Attest verlangen: Sie können ab dem ersten Krankheitstag ein Attest fordern, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart oder durch häufige Kurzerkrankungen begründet ist
  2. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten: Ab 6 Wochen Ausfall innerhalb eines Jahres ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben
  3. Den Dialog suchen: Klären Sie, ob betriebliche Ursachen für die häufigen Ausfälle verantwortlich sind

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Häufig gestellte Fragen zu Krankmeldungen

Kann ich während der Krankheit kündigen? Eine Kündigung während der Krankheit ist möglich, aber nur aus wichtigem Grund oder nach längerer Erkrankung mit negativer Zukunftsprognose.

Muss ich jeden Tag eine neue Krankmeldung verlangen? Nein, das Attest muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Eine neue Bescheinigung ist nur bei Verlängerung nötig.

Was kostet eine MDK-Überprüfung? Die Überprüfung durch den MDK ist für Sie als Arbeitgeber kostenlos.

Fazit: Vertrauen und Kontrolle in Balance

Als Arbeitgeber im Handwerk müssen Sie ärztlichen Krankmeldungen grundsätzlich vertrauen. Bei begründeten Zweifeln stehen Ihnen jedoch Instrumente wie die MDK-Überprüfung zur Verfügung. Der wichtigste Schritt ist meist das offene Gespräch mit dem Mitarbeiter – Fairness und Transparenz sind die Basis für ein gutes Arbeitsverhältnis.

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