Steuerliche Änderungen 2026: Was Handwerksbetriebe wissen müssen
Alle steuerlichen Änderungen 2026 für Handwerksbetriebe: Grundfreibetrag, Mindestlohn, E-Rechnung, Pendlerpauschale und mehr. Jetzt vorbereiten!
Schnellantwort: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
2026 bringt zahlreiche steuerliche Neuerungen für Handwerksbetriebe. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro. Der Mindestlohn erhöht sich auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Pendlerpauschale wird auf 38 Cent vereinheitlicht. Größere Betriebe müssen ab 2026 E-Rechnungen ausstellen können.
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- Schnellantwort: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Einkommensteuer und Grundfreibetrag
- Mindestlohn und Minijob-Grenze
- E-Rechnung: Pflicht wird ausgeweitet
- Pendlerpauschale wird vereinfacht
- Gastronomie-Mehrwertsteuer dauerhaft bei 7%
- Energiekosten: Entlastung für Betriebe
- Ehrenamt und Vereine: Höhere Freibeträge
- Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen
- Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst
- Fristen und Termine für Arbeitgeber
- Häufige Fragen zu den Steueränderungen 2026
- Fazit: Jetzt auf 2026 vorbereiten
Einkommensteuer und Grundfreibetrag
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern verdoppelt sich dieser Betrag. Das bedeutet eine spürbare Entlastung für Selbstständige und Betriebsinhaber.
Was ändert sich beim Steuertarif?
Der Einkommensteuertarif wird nach oben verschoben. Die Schwelle für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent steigt ebenfalls. Einzelunternehmer sollten ihre Gewinnplanung und Steuervorauszahlungen prüfen. Niedrigere Vorauszahlungen können sinnvoll sein.
Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 6.828 Euro. Zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro. Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat.
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Davon profitieren Millionen Beschäftigte in Deutschland. Für Handwerksbetriebe bedeutet das höhere Personalkosten.
Neue Minijob-Grenze: 603 Euro
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt von 556 Euro auf 603 Euro. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. So können Minijobber weiterhin zehn Stunden pro Woche arbeiten.
- Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich)
- Midijob-Bereich: 603,01 Euro bis 2.000 Euro
- Mindestlohn 2027: Weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Beschäftigte im Bereich von 556 bis 603 Euro brauchen besondere Aufmerksamkeit. Wer bisher knapp über der Minijob-Grenze lag, rutscht möglicherweise in den Minijob-Bereich. Eine Ummeldung oder Anpassung der Arbeitszeit kann nötig werden.
E-Rechnung: Pflicht wird ausgeweitet
Die elektronische Rechnung gewinnt weiter an Bedeutung. Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. 2026 wird die Ausstellungspflicht für größere Betriebe verschärft.
Übergangsfristen für die Ausstellung
Bis Ende 2026 dürfen alle Betriebe noch Papierrechnungen versenden. Ab 2027 gilt diese Regelung nur noch für Betriebe mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz. Ab 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen.
- Bis 31.12.2026: Papierrechnungen für alle erlaubt
- Ab 01.01.2027: Nur noch Betriebe unter 800.000 Euro Umsatz
- Ab 01.01.2028: E-Rechnung für alle verpflichtend
Welches Format ist erforderlich?
Eine E-Rechnung muss maschinenlesbar sein. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung. Der strukturierte Datensatz ermöglicht die automatische Verarbeitung.
Pendlerpauschale wird vereinfacht
Die Pendlerpauschale steigt auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer. Diese Regelung gilt ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung entfällt damit komplett.
Wer profitiert besonders?
Pendler mit kurzen und mittleren Wegen profitieren am meisten. Bisher gab es nur 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Jetzt gilt der höhere Satz von Anfang an. Der einfache Arbeitsweg wird wie gewohnt angesetzt.
Gastronomie-Mehrwertsteuer dauerhaft bei 7%
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie bleibt dauerhaft bei 7 Prozent. Das betrifft Restaurants, Cafés und Caterer. Auch Bäckereien und Metzgereien mit Verzehr vor Ort profitieren.
Wichtig: Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Nur Speisen und Verpflegungsdienstleistungen fallen unter den ermäßigten Satz.
Energiekosten: Entlastung für Betriebe
Die Bundesregierung entlastet energieintensive Unternehmen. Für Betriebe im produzierenden Gewerbe gilt dauerhaft der EU-Mindeststeuersatz für Strom. Außerdem entfällt die Gasspeicherumlage vollständig.
Stromsteuer für produzierende Betriebe
Der Steuersatz sinkt auf 0,50 Euro pro Megawattstunde. Das entspricht nur 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung gilt für etwa 600.000 Unternehmen in Deutschland.
Ehrenamt und Vereine: Höhere Freibeträge
Die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten steigen deutlich. Das stärkt das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland.
- Übungsleiterpauschale: Steigt von 3.000 auf 3.300 Euro
- Ehrenamtspauschale: Steigt von 840 auf 960 Euro
- Freigrenze wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Steigt auf 50.000 Euro
Neu ist auch die Anerkennung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck. E-Sport-Vereine können jetzt steuerliche Privilegien nutzen.
Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2026 spürbar. Das betrifft alle Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung.
Wichtige Grenzen für 2026
- Kranken-/Pflegeversicherung: 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich)
- Rentenversicherung: 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro jährlich)
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV: 2,9 Prozent
Entgeltumwandlung anpassen
Durch die höheren Grenzen ändern sich auch die Höchstbeträge für die Entgeltumwandlung. Steuerfrei können bis zu 676 Euro monatlich eingezahlt werden. Sozialversicherungsfrei bleiben bis zu 338 Euro im Monat.
Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst
Die neue Aktivrente macht das Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver. Rentner können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die gesetzliche Rente wird dabei nicht gekürzt.
Hinweis: Diese Regelung gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige und Freiberufler sind derzeit ausgenommen.
Fristen und Termine für Arbeitgeber
Auch 2026 müssen Arbeitgeber wichtige Fristen einhalten. Hier die wichtigsten Termine im Überblick:
- 15. Februar 2026: Jahresmeldung Sozialversicherung für alle Beschäftigten
- 28. Februar 2026: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
- 31. März 2026: Meldung an die Künstlersozialkasse
- 31. Juli 2026: Steuererklärung 2025 (ohne Steuerberater)
Häufige Fragen zu den Steueränderungen 2026
Muss ich als kleiner Handwerksbetrieb E-Rechnungen ausstellen?
Bis Ende 2027 nicht zwingend. Betriebe mit weniger als 800.000 Euro Jahresumsatz haben eine längere Übergangsfrist. Ab 2028 gilt die Pflicht dann für alle.
Wie wirkt sich der höhere Mindestlohn auf meine Minijobber aus?
Die Minijob-Grenze steigt parallel auf 603 Euro. Bei gleichbleibender Stundenzahl ändert sich für Minijobber mit Mindestlohn nichts. Prüfen Sie aber alle Beschäftigungsverhältnisse im Grenzbereich.
Profitiere ich auch als Selbstständiger von der Aktivrente?
Aktuell nicht. Die steuerfreien 2.000 Euro monatlich gelten nur für abhängig Beschäftigte. Der Verband der Selbstständigen fordert eine Ausweitung der Regelung.
Fazit: Jetzt auf 2026 vorbereiten
Das Steuerjahr 2026 bringt viele Änderungen für Handwerksbetriebe. Die meisten Neuerungen bedeuten Entlastungen. Der höhere Grundfreibetrag, die vereinfachte Pendlerpauschale und günstigere Energiesteuern helfen dem Mittelstand.
Handlungsbedarf besteht vor allem bei der E-Rechnung. Größere Betriebe sollten spätestens jetzt ihre Software prüfen. Auch die Lohnabrechnung muss an die neuen Grenzen angepasst werden.
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