Handwerkerkosten steuerlich absetzen – Tipps und Beispiele
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen: Bis zu 1.200€ Steuerbonus pro Jahr. Erfahren Sie, welche Arbeiten absetzbar sind und wie Sie die Rechnung richtig gestalten.
Schnellantwort: Wie setze ich Handwerkerkosten in der Steuererklärung ab?
Sie können 20% der Arbeitskosten von Handwerkern absetzen – maximal 1.200 Euro pro Jahr. Nur die Lohnkosten zählen, nicht das Material. Die Arbeiten müssen in Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihrem Haus stattfinden. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden.
WORK5 Quick-Tipps: Handwerkerkosten absetzen
- Rechnung aufteilen: Lassen Sie Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen – nur Lohn ist absetzbar
- Niemals bar zahlen: Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt – immer überweisen
- Belege sammeln: Heben Sie Rechnungen und Kontoauszüge mindestens 2 Jahre auf
- Timing beachten: Der Steuerbonus gilt im Jahr der Zahlung, nicht der Auftragserteilung
- Profi-Hilfe: Bei komplexen Fällen hilft ein Buchhaltungsexperte weiter
Welche Handwerkerleistungen sind absetzbar?
Das Finanzamt erkennt alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten an. Die Arbeiten müssen in Ihrem Haushalt stattfinden. Auch Arbeiten auf Ihrem Grundstück zählen dazu.
Diese Arbeiten können Sie absetzen
- Malerarbeiten: Streichen, Tapezieren, Fassadenanstrich – Maler in Ihrer Nähe finden
- Elektroinstallationen: Steckdosen, Lichtschalter, Sicherungskasten – Elektriker beauftragen
- Sanitärarbeiten: Wasserhahn, Toilette, Heizungsreparatur – Sanitär-Fachbetriebe finden
- Bodenarbeiten: Parkett, Laminat, Fliesen verlegen – Fliesenleger beauftragen
- Dacharbeiten: Dachrinne, Dachziegel, Reparaturen – Dachdecker finden
- Gartenarbeiten: Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumpflege – Gärtner beauftragen
- Schreinerarbeiten: Türen, Fenster, Einbauschränke – Schreiner finden
Diese Arbeiten sind nicht absetzbar
- Neubaumaßnahmen (Erweiterung der Wohnfläche)
- Arbeiten in vermieteten Wohnungen (diese sind Werbungskosten)
- Arbeiten außerhalb Ihres Grundstücks
- Gutachtertätigkeiten und Planungsleistungen
- Materialkosten und Anfahrtspauschalen ohne Arbeitsanteil
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Sie erhalten 20% der Arbeitskosten als direkten Steuerabzug. Das Finanzamt zieht diesen Betrag von Ihrer Steuerschuld ab. Die Obergrenze liegt bei 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr.
Rechenbeispiel: Badezimmer-Renovierung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Materialkosten (Fliesen, Armaturen) | 3.500 € |
| Arbeitskosten (Fliesenleger, Sanitär) | 4.000 € |
| Gesamtrechnung | 7.500 € |
| Absetzbare Arbeitskosten | 4.000 € |
| Steuerbonus (20%) | 800 € |
In diesem Beispiel sparen Sie 800 Euro Steuern. Das Geld wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Es handelt sich nicht um einen Freibetrag.
Maximale Steuerersparnis pro Jahr
| Kategorie | Max. Arbeitskosten | Max. Steuerbonus |
|---|---|---|
| Handwerkerleistungen (§35a Abs. 3 EStG) | 6.000 € | 1.200 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2 EStG) | 20.000 € | 4.000 € |
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie kombinieren. So erreichen Sie bis zu 5.200 Euro Steuerersparnis pro Jahr.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Finanzamt prüft vier Bedingungen für die Anerkennung Ihrer Handwerkerkosten.
1. Selbstgenutzte Immobilie
Die Arbeiten müssen in Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus stattfinden. Auch Ferienwohnungen zählen, wenn Sie diese selbst nutzen. Mieter können ebenfalls Handwerkerkosten absetzen.
2. Ordnungsgemäße Rechnung
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Handwerkers
- Ihre Adresse als Auftraggeber
- Art der ausgeführten Leistung
- Getrennte Ausweisung von Lohn und Material
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
3. Zahlung per Überweisung
Barzahlungen werden nicht anerkannt – auch nicht mit Quittung. Zahlen Sie immer per Überweisung oder Kartenzahlung. Der Kontoauszug dient als Nachweis.
4. Arbeiten im Haushalt
Die Tätigkeiten müssen auf Ihrem Grundstück stattfinden. Werkstattarbeiten in der Firma des Handwerkers sind nicht absetzbar. Eine Ausnahme gibt es bei der Reparatur von Haushaltsgeräten vor Ort.
So tragen Sie Handwerkerkosten in die Steuererklärung ein
Die Eintragung erfolgt in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen". Bei ELSTER finden Sie diese unter dem Menüpunkt "Sonderausgaben".
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Öffnen Sie Ihre Steuererklärung in ELSTER oder Ihrer Steuersoftware
- Navigieren Sie zur Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"
- Tragen Sie die Summe der Arbeitskosten in Zeile 6 ein
- Die Berechnung des Steuerbonus erfolgt automatisch
- Bewahren Sie Rechnungen und Kontoauszüge als Nachweis auf
Sie müssen die Belege nicht einreichen. Das Finanzamt kann sie jedoch anfordern. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens zwei Jahre auf.
Besonderheiten für Mieter und Vermieter
Handwerkerkosten als Mieter absetzen
Auch Mieter können Handwerkerkosten geltend machen. Das gilt für selbst beauftragte Arbeiten in der Mietwohnung. Zusätzlich können Sie Ihren Anteil an den Nebenkosten absetzen.
Der Vermieter muss die haushaltsnahen Kosten in der Nebenkostenabrechnung ausweisen. Typische absetzbare Posten sind Hausmeister, Gartenpflege und Reinigungsdienste.
Vermietete Immobilien
Bei vermieteten Objekten gelten andere Regeln. Handwerkerkosten sind hier Werbungskosten. Sie mindern Ihre Mieteinnahmen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen. Der §35a EStG gilt hier nicht.
Häufige Fragen zu Handwerkerkosten
Kann ich auch Materialkosten absetzen?
Nein, nur die reinen Arbeitskosten sind absetzbar. Fordern Sie daher immer eine Rechnung mit getrennter Auflistung. Anfahrtskosten können Sie anteilig geltend machen, wenn sie einen Arbeitsanteil enthalten.
Was passiert bei Barzahlung?
Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an. Auch eine Quittung hilft hier nicht. Zahlen Sie immer per Überweisung oder Kartenzahlung.
Sind Notdienste auch absetzbar?
Ja, auch Notdienste wie Schlüsseldienst oder Rohrreinigung können Sie absetzen. Achten Sie auch hier auf Überweisung und ordnungsgemäße Rechnung.
Gilt der Steuerbonus pro Person oder pro Haushalt?
Der Höchstbetrag von 1.200 Euro gilt pro Haushalt. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung gibt es den Bonus nur einmal. Bei getrennter Veranlagung kann jeder Partner den Bonus nutzen.
Kann ich Kosten auf mehrere Jahre verteilen?
Ja, bei größeren Renovierungen ist das sinnvoll. Planen Sie die Zahlungen auf zwei Kalenderjahre. So nutzen Sie den Höchstbetrag zweimal aus.
Brauche ich einen Steuerberater für die Handwerkerkosten?
Für einfache Fälle reicht die Selbsteintragung in ELSTER. Bei größeren Summen oder komplizierten Konstellationen kann ein Finanzexperte helfen, alle Abzugsmöglichkeiten auszuschöpfen.
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