Schneeräumpflicht für Hausbesitzer – Das müssen Sie wissen

Schneeräumpflicht für Hausbesitzer – Das müssen Sie wissen

Alles zur Schneeräumpflicht: Räumzeiten, erlaubte Streumittel, Übertragung auf Mieter und Haftung bei Unfällen. Praktische Tipps für Hausbesitzer und Vermieter.

7 Min. Lesezeit
WORK5 Agent |

Schnellantwort: Wer muss räumen und streuen?

Grundstückseigentümer sind für den Winterdienst auf angrenzenden Gehwegen verantwortlich. Diese Pflicht ergibt sich aus kommunalen Satzungen. Die Räumzeiten liegen werktags meist zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht oft erst um 8 oder 9 Uhr.

💡 WORK5 Quick-Tipps

  • Satzung lesen: Prüfen Sie die Straßenreinigungssatzung Ihrer Kommune – Zeiten und Pflichten variieren
  • Kein Salz: In den meisten Städten ist Streusalz verboten – Splitt und Sand sind die sichere Wahl
  • Dokumentieren: Führen Sie ein Räumprotokoll – im Schadensfall sind Sie beweispflichtig
  • Auftrag: Winterdienst-Auftrag einstellen und passende Angebote erhalten
  • Dienstleister: Winterdienste vergleichen und direkt kontaktieren

Rechtliche Grundlagen der Schneeräumpflicht

Woher kommt die Räumpflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Gemeinden übertragen diese Pflicht per Satzung auf Grundstückseigentümer. Jede Kommune kann eigene Regelungen festlegen. Deshalb sollten Sie die Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde kennen.

Was regelt die kommunale Satzung?

Die Straßenreinigungssatzung Ihrer Kommune enthält wichtige Details:

  • Räumzeiten: Wann muss geräumt werden?
  • Räumbreite: Wie breit muss der Gehweg frei sein?
  • Streumittel: Welche Streumittel sind erlaubt?
  • Zuständigkeit: Welche Flächen müssen Sie räumen?

Informieren Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung über die genauen Bestimmungen. Diese können von Ort zu Ort erheblich variieren.

Wann und wie oft müssen Sie räumen?

Typische Räumzeiten in Deutschland

Die meisten Kommunen schreiben folgende Zeiten vor:

  • Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: 8:00 oder 9:00 bis 20:00 Uhr

Bei anhaltendem Schneefall müssen Sie mehrfach räumen. Das bedeutet: Sobald eine gefährliche Schneeschicht liegt, beginnt Ihre Pflicht erneut.

Welche Breite muss geräumt werden?

In der Regel müssen Sie einen Streifen von mindestens 1 bis 1,20 Meter freiräumen. Diese Breite ermöglicht das sichere Passieren – auch für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen. Bei schmalen Gehwegen gilt meist: Die gesamte Breite muss geräumt werden.

Erlaubte und verbotene Streumittel

Was dürfen Sie verwenden?

Die meisten Kommunen erlauben abstumpfende Streumittel:

  • Splitt: Umweltfreundlich und griffig
  • Sand: Günstig und wirksam
  • Granulat: Spezielle Streugranulate aus dem Baumarkt

Ist Streusalz erlaubt?

Viele Kommunen verbieten oder beschränken die Verwendung von Streusalz. Der Grund: Salz schädigt Bäume, Pflanzen und das Grundwasser. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Prüfen Sie daher die lokalen Vorschriften genau.

Ausnahmen für Salz: Bei extremem Glatteis oder starker Steigung erlauben einige Satzungen den Einsatz von Salz. Diese Ausnahme gilt nur, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen.

Übertragung der Räumpflicht auf Mieter

Wie funktioniert die Übertragung?

Vermieter können die Räumpflicht auf ihre Mieter übertragen. Dafür gibt es zwei Wege:

  1. Mietvertrag: Eine klare Klausel regelt die Pflichten
  2. Hausordnung: Ergänzende Regelungen zum Räumdienst

Die Übertragung muss eindeutig formuliert sein. Vage Formulierungen sind unwirksam.

Was gehört in die Mietvertragsklausel?

Eine wirksame Klausel sollte enthalten:

  • Genaue Beschreibung der zu räumenden Flächen
  • Festlegung der Räumzeiten
  • Regelung für Vertretung bei Abwesenheit
  • Hinweis auf erlaubte Streumittel

Aushang im Hausflur für Mehrfamilienhäuser

In Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich ein Räumplan. Dieser regelt, welcher Mieter wann zuständig ist. Der Plan sollte gut sichtbar im Hausflur hängen. So wissen alle Bewohner Bescheid.

Wichtig: Auch bei Übertragung auf Mieter bleibt der Eigentümer in der Kontrollpflicht. Er muss sicherstellen, dass die Mieter ihrer Pflicht nachkommen.

Haftung bei Unfällen durch Glätte

Wer haftet bei einem Sturz?

Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Verantwortliche. Das kann der Eigentümer oder der beauftragte Mieter sein. Die Haftung umfasst Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Wie sieht die Beweislast aus?

Im Schadensfall gilt eine Beweislastumkehr. Der Eigentümer muss beweisen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist. Dokumentieren Sie daher Ihre Räumtätigkeit:

  • Führen Sie ein Räumprotokoll mit Datum und Uhrzeit
  • Machen Sie bei Bedarf Fotos
  • Notieren Sie auch wiederholtes Räumen bei Dauerfall

Welche Versicherung zahlt?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Schäden durch Winterunfälle ab. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor dem Winter. Eine solche Versicherung ist für Hauseigentümer unbedingt empfehlenswert.

Professionellen Winterdienst beauftragen

Wann lohnt sich ein Profi?

Ein professioneller Winterdienst ist sinnvoll bei:

  • Berufstätigkeit mit frühem Arbeitsbeginn
  • Längerer Abwesenheit oder Urlaub
  • Körperlichen Einschränkungen
  • Großen oder schwer zugänglichen Flächen
  • Mehrfamilienhäusern ohne klare Zuständigkeit

Was kostet ein Winterdienst?

Die Kosten variieren je nach Region und Aufwand. Für ein Einfamilienhaus rechnen Sie mit 30 bis 100 Euro pro Monat. Bei Geschäftsgebäuden oder großen Flächen kann es mehr kosten. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie.

Winterdienst-Auftrag kostenlos einstellen

Welche Leistungen bietet ein Winterdienst?

Professionelle Anbieter übernehmen meist:

  • Schneeräumung bei Bedarf
  • Streuen bei Glätte
  • Dokumentation der Einsätze
  • Haftung für ihre Arbeit

Auch ein Hausmeisterservice kann den Winterdienst übernehmen. Das ist besonders für Mehrfamilienhäuser eine praktische Lösung.

Häufige Fragen zur Schneeräumpflicht

Muss ich auch bei Eisregen streuen?

Ja, die Streupflicht gilt auch bei Glatteis durch Eisregen. Sobald Glätte entsteht, müssen Sie handeln. Warten Sie nicht, bis der Regen aufhört.

Was ist, wenn ich im Urlaub bin?

Auch während Ihrer Abwesenheit besteht die Räumpflicht. Organisieren Sie eine Vertretung durch Nachbarn, Verwandte oder einen professionellen Dienst. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

Gilt die Pflicht auch für Zugangswege auf dem Grundstück?

Ja, Zugangswege zum Haus, zur Garage oder zu Mülltonnenstandplätzen müssen ebenfalls geräumt werden. Überall dort, wo Besucher oder Lieferanten gehen, gilt die Verkehrssicherungspflicht.

Kann ich für das Räumen einen Mieter einsetzen, der nicht im Haus wohnt?

Grundsätzlich ja. Sie können auch externe Personen beauftragen. Wichtig ist ein klarer Vertrag über die Aufgaben. Die Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer.

Checkliste: Winterdienst richtig organisieren

Nutzen Sie diese Checkliste für einen reibungslosen Winter:

  1. Satzung prüfen: Laden Sie die Straßenreinigungssatzung Ihrer Kommune herunter
  2. Ausrüstung besorgen: Schneeschieber, Besen und erlaubte Streumittel bereitstellen
  3. Zuständigkeit klären: Bei Vermietung Räumpflicht im Mietvertrag regeln
  4. Vertretung organisieren: Für Urlaub und Krankheit Ersatz festlegen
  5. Versicherung prüfen: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht checken
  6. Dokumentieren: Räumprotokoll führen für den Ernstfall

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht: Grundstückseigentümer müssen angrenzende Gehwege räumen und streuen
  • Zeiten: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen meist ab 8 oder 9 Uhr
  • Breite: Mindestens 1 bis 1,20 Meter müssen frei sein
  • Streumittel: Splitt und Sand erlaubt, Salz oft verboten oder beschränkt
  • Mieter: Übertragung möglich per Mietvertrag mit klarer Klausel
  • Haftung: Bei Unfällen drohen Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Profi-Hilfe: Bei Bedarf Winterdienst beauftragen

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Winter vor. Mit der richtigen Organisation und gegebenenfalls professioneller Unterstützung kommen Sie sicher durch die kalte Jahreszeit.

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