Sommerausfallgeld 2026: Was Gerüstbauer und Auftraggeber jetzt über Hitzefrei wissen müssen
Ab Mai 2026 gilt der neue Tarifvertrag: Gerüstbauer erhalten 75 % Lohnausgleich bei wetterbedingtem Hitzefrei — bis 50 Stunden pro Jahr. Alle Details.
Der Sommer 2026 ist der erste Sommer, in dem das Sommerausfallgeld für Gerüstbauer gilt. Der neue Tarifvertrag, den die IG BAU und der Bundesverband Gerüstbau am 25. September 2025 vereinbarten, trat am 1. Mai 2026 in Kraft. Rund 25.000 Gerüstbauer in Deutschland können bei wetterbedingtem Arbeitsausfall jetzt einen Lohnausgleich von 75 Prozent beanspruchen — bis zu 50 Stunden pro Kalenderjahr. Was das für Betriebe und Auftraggeber konkret bedeutet, erklärt dieser Artikel.
Was ist das Sommerausfallgeld?
Das Sommerausfallgeld ist eine tarifvertragliche Leistung, die ausschließlich für das Gerüstbaugewerbe gilt. Es ist nicht mit dem Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG) aus dem Bauhauptgewerbe zu verwechseln, auch wenn es ähnliche Ziele verfolgt.
Hintergrund: Gerüstbauer sind auf Baustellen extremen Wetterbedingungen ausgesetzt — im Sommer bei Hitze, die in den vergangenen Jahren regelmäßig über 35 °C lag. Anders als im Winter, wo das Schlechtwettergeld seit Jahrzehnten greift, gab es für hitzebedingte Ausfälle bisher keine Regelung. Der TV Sommerausfallgeld schließt diese Lücke.
Wie funktioniert der Lohnausgleich?
Die Eckpunkte des Tarifvertrags im Überblick:
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Lohnersatzquote: 75 Prozent des tariflichen Bruttostundenlohns für jede ausgefallene Stunde.
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Maximale Förderdauer: 50 Stunden pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr.
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Finanzierung: Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA-Gerüst) erstattet dem Arbeitgeber die gezahlten Ausfallstunden — ähnlich wie bei der Urlaubskasse im Baugewerbe.
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Antragsweg: Der Arbeitgeber meldet den Ausfall digital bei der SOKA-Gerüst und erhält die Erstattung nach Prüfung. Arbeitnehmer erhalten den Lohnausgleich direkt über die Lohnabrechnung.
Der Tarifvertrag gilt für alle Betriebe, die dem Rahmentarifvertrag des Gerüstbaugewerbes unterliegen. Nicht tarifgebundene Betriebe können freiwillig beitreten, sind aber nicht verpflichtet.
Was gilt als Hitzeausfall?
Der Tarifvertrag definiert keinen fixen Temperaturwert als automatischen Auslöser. Stattdessen entscheidet die Gesamtsituation auf der Baustelle:
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Gemessene Außentemperatur in der Arbeitszone (Schattenmessung auf der Montageplattform)
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Hitzeindex unter Berücksichtigung von Luftfeuchtigkeit und Windstille
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Gefährdungsbeurteilung des Vorarbeiters oder Bauleiters gemäß DGUV-Empfehlungen
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Anordnung des zuständigen Aufsichtspersonals oder Betriebsarzts
Als Orientierung gilt die DGUV-Empfehlung: Ab einer gefühlten Temperatur von 32 °C in der Arbeitszone sind erhöhte Schutzmaßnahmen erforderlich; ab 38 °C ist ein Arbeitsabbruch zu prüfen. Der Tarifvertrag ermächtigt den Vorarbeiter, die Entscheidung vor Ort zu treffen — ohne Rücksprache mit der Geschäftsführung abwarten zu müssen.
Was Auftraggeber einkalkulieren müssen
Für Bauherren und Generalunternehmer, die Gerüstbauaufträge vergeben, ergeben sich neue Planungsanforderungen:
Terminplanung im Sommer: Gerüstbauarbeiten, die in Hitzeperioden fallen, können sich um einzelne Stunden bis zu mehrere Tage verzögern. Wer in Verträgen mit Gerüstbaubetrieben Vertragsstrafenklauseln für Verzögerungen vereinbart, sollte Hitzestopps als höhere Gewalt ausdrücklich ausschließen oder Pufferzeiten einplanen.
Kosten: Die Kosten für das Sommerausfallgeld trägt zunächst der Gerüstbaubetrieb über die SOKA-Gerüst-Beiträge. Eine direkte Weitergabe an den Auftraggeber ist im Tarifvertrag nicht vorgesehen — das Ausfallrisiko durch Terminverzögerungen liegt jedoch beim Auftraggeber, sofern keine anderslautenden Vertragsklauseln bestehen.
Koordination mit anderen Gewerken: Da Gerüstbauunterbrechungen nachfolgende Gewerke (Fassade, Fenster, Dach) blockieren können, empfiehlt sich eine enge Abstimmung im Bauzeitenplan.
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Wird das Modell auf andere Gewerke ausgeweitet?
Die IG BAU und Branchenverbände aus dem Bauhauptgewerbe beobachten den TV Sommerausfallgeld genau. Experten sehen den Gerüstbau als Blaupause: Das Gewerbe hat als erstes eine eigenständige Hitzeausfall-Regelung ohne staatliche Beteiligung umgesetzt — finanziert vollständig über die Branchensozialkasse.
Für andere wetterexponierte Gewerke wie Dachdecker, Zimmerer oder Tiefbauer sind derzeit keine vergleichbaren Tarifverträge in Kraft. Einzelne Arbeitgeberverbände haben jedoch Verhandlungen angekündigt. Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hat signalisiert, dass ein gesetzlicher Rahmen für hitzebedingte Arbeitsunterbrechungen geprüft wird — ein Szenario, das die Baukosten branchenweit beeinflussen würde.
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