Sanierungspflicht 2026: Das ändert sich mit dem neuen Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG)
Das GMG soll ab 1. Juli 2026 das GEG ersetzen. Welche Sanierungspflichten für Eigentümer gelten und wo Handwerksbetriebe jetzt gefragt sind.
Mit dem geplanten Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden – und damit ändern sich zentrale Sanierungspflichten für Eigentümer erheblich. Wer ein älteres Gebäude besitzt oder als Handwerksbetrieb im Bereich Sanierung und Energie arbeitet, muss jetzt die neuen Spielregeln kennen.
Vom GEG zum Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) – was sich ändert
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) galt seit 2020 als zentrales Regelwerk für den energetischen Standard von Gebäuden in Deutschland. Das geplante Gebäude-Modernisierungsgesetz (GMG) soll es nun ablösen und dabei mehrere wesentliche Änderungen einführen.
Die wichtigste Änderung betrifft das bisherige 30-Jahre-Betriebsverbot für Konstanttemperaturkessel: Das GMG sieht vor, diese Regelung zu streichen oder deutlich zu entschärfen. Für Eigentümer älterer Gebäude bedeutet das einerseits Erleichterung – ihre alten Heizkessel dürfen möglicherweise länger betrieben werden. Andererseits werden andere Sanierungspflichten verschärft, um die Klimaziele im Gebäudesektor dennoch zu erreichen.
Weitere geplante Änderungen durch das GMG:
- Modernisierungspflicht bei Eigentümerwechsel: Wer ein Gebäude kauft, das bestimmte Energieeffizienz-Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist künftig zur Sanierung innerhalb einer definierten Frist verpflichtet.
- Schärfere Nachweispflichten: Der Energieausweis bekommt eine wichtigere Rolle – bei Verkauf, Vermietung und Sanierung muss er vorgelegt und auf Aktualität geprüft werden.
- Vereinfachte Förderzugänge: Das GMG soll Förderantragstellungen für energetische Sanierungen über eine zentrale digitale Plattform vereinfachen.
Wichtig: Das GMG befindet sich aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren. Die endgültige Fassung kann von den hier beschriebenen Eckpunkten abweichen. Eigentümer und Betriebe sollten die Entwicklung engmaschig verfolgen.
Welche Sanierungspflichten 2026 für Eigentümer gelten
Unabhängig vom geplanten GMG gelten bestehende Sanierungspflichten aus dem GEG weiterhin. Für Eigentümer besonders relevant:
Dämmung der obersten Geschossdecke: Wer ein Wohngebäude besitzt, das nicht selbst bewohnt wird, ist verpflichtet, die oberste Geschossdecke zu dämmen – sofern dies noch nicht geschehen ist. Diese Pflicht gilt seit 2016 und wird weiterhin kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Dämmung von Rohrleitungen: Heiz- und Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume führen, müssen nach wie vor gedämmt sein. Diese Pflicht ist einfach zu erfüllen, wird aber häufig vernachlässigt.
Fristen bei Heizungsaustausch: Die Pflicht zum Heizungsaustausch bei Defekt bleibt bestehen. Eigentümer dürfen eine defekte Ölheizung nicht einfach durch ein neues Ölgerät ersetzen, wenn das Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden könnte oder eine Wärmepumpe wirtschaftlich darstellbar ist.
Energieausweis: Bei jedem Verkauf oder jeder Neuvermietung ist ein aktueller Energieausweis vorzulegen. Wer keinen hat oder einen veralteten vorzeigt, riskiert Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Wie Handwerksbetriebe Eigentümer jetzt unterstützen können
Für SHK-Betriebe, Dachdecker, Isolierer und Energieberater ergibt sich aus dem Übergang vom GEG zum GMG eine erhebliche Nachfragewelle. Eigentümer sind unsicher, was jetzt gilt – und wenden sich an Fachbetriebe, die ihnen konkrete Antworten und verlässliche Angebote liefern können.
Bestandsaufnahme anbieten: Betriebe, die eine energetische Erstbeurteilung des Gebäudes anbieten, haben einen klaren Vorteil: Sie schaffen Vertrauen und kommen oft als Erster mit einem Angebot für die Sanierungsmaßnahmen. Eine einfache Checkliste zur GEG/GMG-Konformität kann hier helfen.
Energieausweis-Kooperation: Wer nicht selbst Energieausweise ausstellt, kann mit einem zertifizierten Energieberater kooperieren und diesen Service als Paketlösung anbieten. Das ist für Eigentümer bequem und für Betriebe ein Mehrwert ohne großen Aufwand.
Passende Fachbetriebe vermitteln: Für Maßnahmen, die außerhalb des eigenen Gewerks liegen – etwa wenn ein SHK-Betrieb auf Bedarf für Dachsanierung stößt – lohnt sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Betrieben über Plattformen wie work5.de.
Mehr über energieeffizientes Bauen und Sanieren erfahren Sie auch in unserem Ratgeber: Effizientes Energiemanagement ohne Komfortverlust.
Eigentümer, die jetzt konkret einen SHK-Fachbetrieb oder Energiedienstleister suchen, finden auf work5.de geprüfte Betriebe in ihrer Nähe:
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